AGB

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Bitte lesen Sie nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen der ARC Consulting AG nachstehend ARC genannt aufmerksam durch. Durch Eintritt in vertragliche Beziehungen mit der ARC, anerkennen Sie deren Gültigkeit. Abweichende schriftliche Vereinbarungen sind möglich und vorbehalten.

1.     Allgemeines

Die ARC ist als Dienstleistungsunternehmen mit Fokus auf KMU tätig. Unsere Dienstleistungen umfassen generell den gesamten Bereich der unternehmerisch kaufmännischen Tätigkeiten wie Unternehmens-Beratung/Controlling, Wirtschaftsprüfung, Quartals- und Jahresabschlüsse, Buchhaltungen, Steuerberatung, Lohnwesen und Domizil-/Sitzmandate. Alle Dienstleistungen bietet die ARC sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen an. Diese werden nachstehend als Kunde bezeichnet.


2.     Geltungsbereich

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der ARC und ihren Kunden. Sie gelten für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder gratis, welche die ARC erbringt. Die AGB werden nur durch auftragsspezifische Verträge und Vereinbarungen ergänzt. Sie gelten für alle Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend Dienstleistungen genannt), die von der ARC angeboten und erbracht werden. Sämtliche Vertragsbestimmungen wie Dienstleistungsbeschreibungen, Zusatzverträge, gesonderte Abmachungen in schriftlicher Form sowie Abmahnungen gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.arc.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann auf Anfrage bei der ARC bezogen werden.

3.     (Dienst-)Leistungen der ARC

Die ARC erbringt ihre Leistungen professionell und mit Sorgfalt gemäss den AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen und Vertragszusätzen. Die ARC ist bestrebt, ihren Kunden ständig verbesserte und aktuelle Dienstleistungen anzubieten. Die Verfügbarkeit der einzelnen Dienstleistungen und Mitarbeiter wird in den Vertragsbestimmungen und Zusätzen spezifiziert. Sollte sich herausstellen, dass die Erfüllung der Dienstleistungen tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, verpflichtet sich die ARC, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Der ARC überlassenes Material sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung des Auftrages werden grundsätzlich dem Kunden zurückgegeben, es sei denn, dass vereinbart wurde, Material bzw. Ergebnisse an Dritte weiter zu reichen oder im Archiv der ARC zur Beweisführung oder für Folgeaufträge aufzubewahren.

4.     Mitarbeiter

Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter sind durch einen Arbeitsvertrag an die ARC gebunden. Dieser Vertrag plus Zusatz legt die Rechte und Pflichten sowohl gegenüber der ARC als auch gegenüber dem Kunden fest. Daraus erfolgt, dass die Mitarbeiter in keinem direkten vertraglichen Verhältnis zum Kunden stehen und jegliche vertragsrelevanten Beziehungen ausschliesslich über die ARC abzuwickeln sind. Sollte der Kunde durch aussergewöhnliche Umstände gezwungen sein, im Verlaufe des Einsatzes eines Mitarbeiters dessen Arbeitsort, die Arbeitszeit oder die Arbeitsgattung zu ändern, so hat er die Leitung der ARC unverzüglich zu informieren.

5.     Pflichten des Kunden

Auf Grund der von der ARC erbrachten Art von Dienstleistungen, ist der Kunde verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der von der ARC erbrachten Leistungen stehenden Daten nach bestem Wissen und Gewissen rechtzeitig und wahrheitsgetreu offenzulegen und der ARC zur Verfügung zu stellen. Jeweilige Änderungen sind der ARC unverzüglich schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben. Der Kunde haftet für alle Folgen auf Grund von unvollständig und/oder falsch erbrachten Daten gegenüber Dritten und der ARC. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, sämtliche Vertragsdaten sowie allfällig vereinbarte Sondervereinbarungen geheim zu halten. Der Kunde haftet bei Missachtung der Geheimhaltung für sämtliche daraus entstehenden Schäden.

6.     Datenschutz und Geheimhaltung

Die ARC verpflichtet sich, sorgfältig zu arbeiten und über alle Tatsachen, welche im Zusammenhang mit der Erfüllung von Dienstleistungen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Alle Mitarbeiter der ARC unterzeichnen bei Dienstantritt eine Geheimhaltungs-Erklärung und verpflichten sich darin, vorgenanntes Stillschweigen einzuhalten. Sind bei der Erfüllung eines Vertrages besondere gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen einzuhalten, so ist dies bei Auftragserteilung schriftlich an die ARC zu leiten.

7.     Preise

Die ARC bemüht sich, die Dienstleistungen in einem guten Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten. Alle nicht per se definierten Preise richten sich nach Art und Umfang sowie der Dauer der erbrachten Dienstleistungen und werden in den Verträgen und deren Zusätzen geregelt. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der ARC. Die mit den Kunden vereinbarten Preise verstehen sich exkl. der Mehrwertsteuer. Sofern die erbrachte Leistung der MwSt unterliegt, wird der entsprechende Betrag zusätzlich zur finanziellen Vereinbarung fällig. Werden im Vertrag nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen, sind anfallende Spesen, die der ARC, resp. deren Mitarbeiter, zur Erfüllung des Dienst-leistungsvertrages anfallen, durch den Kunden zu vergüten. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch die Änderung der Preise erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise. Werden Dienstleistungen für ausländische Kunden erbracht, richten sich die Preise nach dem, am Tag der Rechnungsstellung, gültigen Währungskorrelationen und berechtigen die ARC zu entsprechenden Preisanpassungen.

8.     Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatums, netto und ohne Abzug von Skonto. Die ARC ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt mit anderen Leistungen zu verrechnen. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnungsstellung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Liegt die beanstandete Summe unter 10% des Rechnungsbetrages inkl. MwSt., so hat der Kunde trotz Beanstandung die Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. ARC ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 20.00 in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, so ist die ARC berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.

9.     Missbrauch, Verstösse gegen das Gesetz

Der Kunde ist verpflichtet, sich an die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zusätzlich vereinbarten Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Insbesondere dürfen die, von der ARC erbrachten, Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Die ARC behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts von Missbräuchen oder Verstössen gegen das Gesetz, diese AGB oder die übrigen Vertragsbestimmungen die Dienstleistungen sofort einzustellen und allfällige rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.

10. Lieferung von Dienstleistungen, Rüge und Gewährleistung

Dienstleistungen und Materialien, welche dem Kunden erbracht werden, werden im Rahmen der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde räumt der ARC das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt von geliefertem Material im Eigentumsregister einzutragen. Mängel (auch Fehler) bei erbrachten Dienstleistungen und Materialien sind der ARC umgehend schriftlich mitzuteilen, spätestens aber bei Entdeckung eines solchen Mangels aber nicht später als 21 Tage nach Erbringung der Dienstleistung oder der Auslieferung von Materialien. Danach erlischt die Gewährleistung der ARC auf erbrachte Dienstleistungen und Materialien. Bei Mängeln an Material oder bei Dienstleistungen hat die ARC das Recht, diese entsprechend nachzubessern, zu ersetzen oder gerügte Fehler bei Dienstleistungen zu korrigieren. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Haftung

Die ARC verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung aller Leistungen gemäss Vertrag, den AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Im Falle von Rechtsansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund und bei Ansprüchen des Kunden in Zusammenhang mit einer allfälligen Zusicherung haftet die ARC für absichtliche und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Personen nur dann, wenn die Versicherung der ARC den Tatbestand einer Versicherungsleistung anerkennt und die Kosten für entstandenen Schaden abzüglich Selbstbehalt voll übernimmt. Die ARC aberkennt jeglichen Leistungsanspruch, welcher nicht durch die Versicherung gedeckt ist. Die Grunddeckung der Versicherungsleistung ist wie folgt: Die Basis beträgt CHF 3 Mio. Für reine Vermögensschäden kommt die Deckungserweiterung A in der Höhe von CHF 2 Mio., bei Haftpflichtfällen die Deckungserweiterung B in der Höhe von CHF 3 Mio. zusätzlich zum tragen. Durch Schäden welche durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet die ARC bis zum Betrag der erbrachten Leistung, höchstens jedoch bis zum Betrag von CHF 5‘000.-. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Jede weitergehende Haftung der ARC, deren Hilfspersonen und den von der ARC beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Beginn und Kündigung

Diese AGB (namentlich Ziffer 11) gelten auch für die Vertragsverhandlungen zwischen der ARC und dem Kunden. Der Vertrag beginnt mit dem darin vereinbarten Datum aber erst nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Die ARC behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer finanziellen Sicherheit abhängig zu machen. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge sind jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten kündbar. Verträge mit bestimmter Vertragsdauer sind mit einer Frist von 2 Kalendermonaten auf das Ende der bestimmten Dauer kündbar. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer keine Kündigung, verlängert sich die bestimmte Dauer des Vertrages nach deren Ablauf jeweils stillschweigend um ein Jahr. Bezieht ein Kunde mehrere Dienstleistungen bei der ARC, so hat er die Dienstleistung zu spezifizieren, die gekündigt wird, andernfalls bezeichnet die ARC die Dienstleistung. Erfolgt die Kündigung eines Vertrages mit bestimmter Dauer auf einen Termin vor Ablauf der Vertragsdauer, hat dies ebenfalls unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu geschehen, und der Kunde hat die bei Vertragsunterzeichnung vereinbarten Gebühren und/oder die vereinbarte Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) zu bezahlen. Das Recht der Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen sowie anders lautende schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der ARC bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist die ARC nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist ohne weiteres berechtigt, die Dienstleistungen einzustellen. In Fällen der missbräuchlichen Verwendung der Dienstleistung und/oder der Mitarbeiter der ARC, bei Gefährdung von Einrichtungen der ARC oder von Partnern der ARC, der drohenden oder akuten Gefährdung von überwiegenden öffentlichen Interessen, im Falle des in hohem Masse steigenden Entgeldaufkommens, das die Annahme rechtfertigt, dass der Kunde die Entgelte nicht vertragsgemäss entrichten können wird, bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, falls der Kunde nicht fristgerecht eine von der ARC geforderte Sicherheitsleistung leistet, und beim Vorliegen anderer wichtiger Gründe, hat die ARC das Recht, sämtliche Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Die ARC kann in solchen Fällen statt dessen die Dienstleistung suspendieren. Bei einer Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche entstehenden Schäden/Kosten (wie die Konventionalstrafe) vollumfänglich. Die ARC ist in solchen Fällen nicht haftbar.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Vertragsbestimmungen

Die ARC behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden den Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns über die Webpage der ARC mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung(en). Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungsverträge mit den Kunden bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform und der beidseitigen Willensäusserung durch Unterschrift. Rechte und Pflichten aus den einzelnen Verträgen (Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der ARC übertragen werden.

14. Immaterialgüterrechte und geistiges Eigentum

Die ARC gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung an den von der ARC gestellten Dienstleistungen und Produkten gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert der ARC zu. Sämtliche Dokumente und Unterlagen, die im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt werden, sind geistiges Eigentum der ARC. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, dürfen solche Dokumente nicht ohne Einwilligung der ARC kopiert oder weiterverwendet werden. Die ARC behält sich das Recht vor, im Falle von Missbrauch rechtliche Schritte einzuleiten.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Treuhand AG Gossau ist Schweizer Recht anwendbar. Der Dienstleistungsvertrag und alle damit zusammenhängenden Änderungen und Ergänzungen unterstehen ebenfalls dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände – CH-9201 Gossau. Die ARC behält sich das Recht vor, bei ausländischen Kunden, das im Lande des Kunden zuständige Gericht anzurufen.

Stand: Gossau, Januar 2020

ARC Consulting AG


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